BlackFrost hat geschrieben:Gibt es in der Schweiz denn nichts der GEMA ähnlichem?
Doch, natürlich, siehe Steiner. Ich wollte nur sagen, man kann hier nicht einfach alles 1:1 übertragen, auch wenn vermutlich vieles ähnlich sein wird. Es gibt aber in der Schweiz zum Beispiel deutliche Unterschiede in der Gesetzgebung: Wenn du was runterlädst, darf dich niemand deswegen anklagen, wenn du damit Urheberrechte verletzt. Das ist ausschliesslich Sache des Uploaders. Jetzt nur als Beispiel.
Achso,ok.Aber ich denke in Sachen Konzertorganisation wird sich da nicht allzu viel tun.Naja,aber hab auch kein Plan was man in der Schweiz noch so beachten muss,also halte ich mich da mal raus.