Ihr sei eh zu einfallslos dafür... HAHA!

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Arwald

Re: Ihr sei eh zu einfallslos dafür... HAHA!

Beitrag von Arwald »

ticino1 hat geschrieben:Was würdet ihr tun?
Der Landesverweis eines schweizer Staatsbürgers ist Verfassungswidrig. Ich würde also den dubiosen Brief wegwerfen und weitere Belästigungen der Polizei melden.

War das jetzt einfallslos? :?
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ticino1
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Re: Ihr sei eh zu einfallslos dafür... HAHA!

Beitrag von ticino1 »

Arwald hat geschrieben:
ticino1 hat geschrieben:Was würdet ihr tun?
Der Landesverweis eines schweizer Staatsbürgers ist Verfassungswidrig. Ich würde also den dubiosen Brief wegwerfen und weitere Belästigungen der Polizei melden.

War das jetzt einfallslos? :?
Du bist wahrschenlich der erste, der geschnallt hat, um was es hier eigentlich geht.
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Totgeburt
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Beitrag von Totgeburt »

Gehts um Blackjack und Nutten?
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Re: Ihr sei eh zu einfallslos dafür... HAHA!

Beitrag von Eiswalzer »

ticino1 hat geschrieben:Du bist wahrschenlich der erste, der geschnallt hat, um was es hier eigentlich geht.
Daran habe ich auch sofort gedacht. Aber bei deinen Threads, ist der tiefere Sinn zum Teil gut versteckt - "wenn d waisch wanich mayn"...
Nebelkind
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Beitrag von Nebelkind »

Totgeburt hat geschrieben:Gehts um Blackjack und Nutten?
es geht immer um blackjack und nutten
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Tuhka
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Beitrag von Tuhka »

Nebelkind hat geschrieben:
Totgeburt hat geschrieben:Gehts um Blackjack und Nutten?
es geht immer um blackjack und nutten
Nein, definitiv nicht.
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Avenger
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Re: Ihr sei eh zu einfallslos dafür... HAHA!

Beitrag von Avenger »

Arwald hat geschrieben:Der Landesverweis eines schweizer Staatsbürgers ist Verfassungswidrig.
Schade eigentlich - bei so manchen wäre das mehr als nur angebracht!

Ach ja: SPAM!
Arwald

Re: Ihr sei eh zu einfallslos dafür... HAHA!

Beitrag von Arwald »

Avenger hat geschrieben:
Arwald hat geschrieben:Der Landesverweis eines schweizer Staatsbürgers ist Verfassungswidrig.
Schade eigentlich - bei so manchen wäre das mehr als nur angebracht!
Ganz einfach: Man muss vermeintliche Schweizer einfach wieder ausbürgern können und danach brauchts nur noch: www.ausschaffungsinitiative.ch

8)
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Ge
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Re: Ihr sei eh zu einfallslos dafür... HAHA!

Beitrag von Ge »

Arwald hat geschrieben:
Avenger hat geschrieben:
Arwald hat geschrieben:Der Landesverweis eines schweizer Staatsbürgers ist Verfassungswidrig.
Schade eigentlich - bei so manchen wäre das mehr als nur angebracht!
Ganz einfach: Man muss vermeintliche Schweizer einfach wieder ausbürgern können und danach brauchts nur noch: www.ausschaffungsinitiative.ch

8)
man darf gar keinen staatsbürger ausweisen, weder einen "frischen" noch einen alten. wenn man ausweisen will, dann muss man es vor der einbürgerung machen und dazu noch gute gründe haben.
Arwald

Re: Ihr sei eh zu einfallslos dafür... HAHA!

Beitrag von Arwald »

Goddess_Frigg hat geschrieben:
Arwald hat geschrieben:
Avenger hat geschrieben: Schade eigentlich - bei so manchen wäre das mehr als nur angebracht!
Ganz einfach: Man muss vermeintliche Schweizer einfach wieder ausbürgern können und danach brauchts nur noch: www.ausschaffungsinitiative.ch

8)
man darf gar keinen staatsbürger ausweisen, weder einen "frischen" noch einen alten. wenn man ausweisen will, dann muss man es vor der einbürgerung machen und dazu noch gute gründe haben.
Wenn man, wie von der SVP angestrebt, eingebürgerte wieder ausbürgern könnte wäre das sehr wohl möglich ;)
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Ge
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Re: Ihr sei eh zu einfallslos dafür... HAHA!

Beitrag von Ge »

Arwald hat geschrieben:Wenn man, wie von der SVP angestrebt, eingebürgerte wieder ausbürgern könnte wäre das sehr wohl möglich ;)
nein, weil das kein reines bürgerrecht ist (auch wenn es so scheint), sprich alleinig der verfassung zuzuordnen ist und auch wenn, dann ist die verfassung höherrangigen abkommen unterlegen, sprich egal was in der verfassung steht, wenn es zb im menschenrechtspakt anders dargelegt wird, ist die verfassung nichtig.
Arwald

Re: Ihr sei eh zu einfallslos dafür... HAHA!

Beitrag von Arwald »

Goddess_Frigg hat geschrieben:
Arwald hat geschrieben:Wenn man, wie von der SVP angestrebt, eingebürgerte wieder ausbürgern könnte wäre das sehr wohl möglich ;)
nein, weil das kein reines bürgerrecht ist (auch wenn es so scheint), sprich alleinig der verfassung zuzuordnen ist und auch wenn, dann ist die verfassung höherrangigen abkommen unterlegen, sprich egal was in der verfassung steht, wenn es zb im menschenrechtspakt anders dargelegt wird, ist die verfassung nichtig.
menschenrechtspakt my ass. :ugly 3:

Da es die möglichkeit zur ausbürgerung leider bis jetzt gar nicht gibt, kann man sich darüber auch nicht streiten. Ich wüsste aber wirklich nicht was verhindern sollte, jemanden auszuweisen, wenn der wieder auf die stufe vor der einbürgerung zurückgestuft wird. Sprich: Ausländer mit aufenthaltsbewilligung. (Was mit einer entsprechenden Verfassungsänderung ja möglich wäre) und welches "höherrangige" Abkommen soll jetzt bitte verhindern diese Leute auszuweisen?
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Re: Ihr sei eh zu einfallslos dafür... HAHA!

Beitrag von Ge »

Arwald hat geschrieben: menschenrechtspakt my ass. :ugly 3:

Da es die möglichkeit zur ausbürgerung leider bis jetzt gar nicht gibt, kann man sich darüber auch nicht streiten. Ich wüsste aber wirklich nicht was verhindern sollte, jemanden auszuweisen, wenn der wieder auf die stufe vor der einbürgerung zurückgestuft wird. Sprich: Ausländer mit aufenthaltsbewilligung. (Was mit einer entsprechenden Verfassungsänderung ja möglich wäre) und welches "höherrangige" Abkommen soll jetzt bitte verhindern diese Leute auszuweisen?
es geht nicht darum, die "wartenden" noch nicht eingebürgerten auszuschaffen (das geht heute auch schon, theoretisch, nur machts keiner), sondern die schon eingebürgerten in sowas wie eine "probezeit" zu stecken, in der sie sich nichts zuschulden kommen lassen dürfen. DAS ist nicht legal, weder nach verfassung und auch nicht, wenn man sie ändern würde.

eingebürgert ist eingebürgert, da ist man genauso gleichwertig bürger, wie ueli vom berg, dessen famile seit 700 jahren nicht da runtergekommen ist.
Arwald

Re: Ihr sei eh zu einfallslos dafür... HAHA!

Beitrag von Arwald »

Goddess_Frigg hat geschrieben:
Arwald hat geschrieben: menschenrechtspakt my ass. :ugly 3:

Da es die möglichkeit zur ausbürgerung leider bis jetzt gar nicht gibt, kann man sich darüber auch nicht streiten. Ich wüsste aber wirklich nicht was verhindern sollte, jemanden auszuweisen, wenn der wieder auf die stufe vor der einbürgerung zurückgestuft wird. Sprich: Ausländer mit aufenthaltsbewilligung. (Was mit einer entsprechenden Verfassungsänderung ja möglich wäre) und welches "höherrangige" Abkommen soll jetzt bitte verhindern diese Leute auszuweisen?
es geht nicht darum, die "wartenden" noch nicht eingebürgerten auszuschaffen (das geht heute auch schon, theoretisch, nur machts keiner), sondern die schon eingebürgerten in sowas wie eine "probezeit" zu stecken, in der sie sich nichts zuschulden kommen lassen dürfen. DAS ist nicht legal, weder nach verfassung und auch nicht, wenn man sie ändern würde.

eingebürgert ist eingebürgert, da ist man genauso gleichwertig bürger, wie ueli vom berg, dessen famile seit 700 jahren nicht da runtergekommen ist.
Das mag stimmen, aber die svp hat sich irgendwie um sowas noch nie gross gekümmert :ugly:

Und jetzt lass mir doch meine Utopie.
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Ge
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Re: Ihr sei eh zu einfallslos dafür... HAHA!

Beitrag von Ge »

Arwald hat geschrieben:
Das mag stimmen, aber die svp hat sich irgendwie um sowas noch nie gross gekümmert :ugly:

Und jetzt lass mir doch meine Utopie.
dabei ist blocher anwalt, und nicht nur er :ugly:

jedenfalls: friss realität, du säuli!
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