Das olle Nazipack
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Julius Schreck war ursprünglich Schauspieler und später der Fahrer und Leibwächter Adolf Hitlers. Er gilt im Allgemeinen als Vater der SS.
Schreck baute ab Januar 1923 mit seiner Freikorpseinheit die Dachauer und Münchner SA auf und war ein Nationalsozialist der ersten Stunde. Dort hatte er nun auf Wunsch Hitlers den Stoßtrupp Adolf Hitler rekrutiert eine Vorläuferorganisation der späteren SS. Diese Ur-Mitglieder waren Joseph Berchtold, Ulrich Graf, Emil Maurice, Christian Weber, Josef Dietrich, Rudolf Heß, Jakob Grimminger und Walter Buch.
Die Uniform des Stoßtrupps ähnelte stark jener der SA. Einziger deutlicher Unterschied waren die schwarzen Skimützen mit dem Totenkopfabzeichen, jenem Symbol, welches später auch in den verschiedenen SS-Verbänden Verwendung fand.
Damit hat Schreck den Grundstein für die Gründung der späteren SS gelegt. In der späteren SS bekam er 1925 die Mitgliedsnummer 5 verliehen. Obschon er einer der frühesten SS-Männer war, wurde er 1934 nur ehrenhalber in den Rang eines Oberführers erhoben; politisch spielte er seit 1934 keine Rolle mehr.
1936 erkrankte Julius Schreck an einer Hirnhautentzündung, der er schließlich erlag. Adolf Hitler sorgte dafür, dass Schreck ein Staatsbegräbnis erhielt. Sein Nachfolger als Fahrer Hitlers wurde Erich Kempka.
Harry Haffner (* 28. Mai 1900 in Uslar; 14. Oktober 1969 in Hornberg) war ein deutscher Jurist und Nationalsozialist.
Haffner, seit 1933 Mitglied der NSDAP sowie der SA, war anfangs Stabsleiter beim Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen und Zellenleiter beim NSV.
1934 wurde er Erster Staatsanwalt in Celle und 1936 Oberstaatsanwalt beim Generalstaatsanwalt Kassel. Seit 1938 war er Vertreter des Generalstaatsanwaltes in Hamm.
Im November 1943 wurde Haffner zum Generalstaatsanwalt von Kattowitz ernannt. Hier lag unter anderem auch das Vernichtungslager Auschwitz in seinem Kompetenzbereich.
Am 14. März 1945 wurde er Nachfolger von Wilhelm Crohne als letzter Präsident des Volksgerichtshofes. Er amtierte bis zum 24. April 1945, bis der Gerichtshof seine Tätigkeit einstellte.
Unter dem Namen Heinrich Hartmann lebte Haffner seit 1946 im hessischen Sontra. In Sontra betrieb er zusammen mit seiner Frau einen Knopfladen. 1953 wandte er sich selber an die Staatsanwaltschaft Kassel und machte seine Vergangenheit publik. Ermittlungsverfahren gegen ihn wurden eingestellt.
Willi Brandner, (* 12. August 1909 in Schönbach bei Eger; 29. Dezember 1944 in Oroslavje) war ein sudetendeutscher SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei, Politiker sowie Polizeigebietsführer.
Bis September 1938 war Brandner Befehlshaber einer freiwilligen sudetendeutschen Miliz, des Freiwilligen deutschen Schutzdienstes der Sudetendeutschen Partei (SdP). Von Mitte September 1938 bis zur Umsetzung des Münchener Abkommens Anfang Oktober 1938 gehörte er der in Bayreuth ansässigen Gruppe Bayrische Ostmark des Sudetendeutschen Freikorps an. Das überwiegend aus geflüchteten Sudetendeutschen gebildete Freikorps wurde von der SA betreut und provozierte im Grenzgebiet Zwischenfälle: Tschechische Zollstationen, Patrouillen und militärische Einrichtungen wurden überfallen; etwa 150 Menschen wurden getötet
Brandner wurde nach der Ergänzungswahl am 4. Dezember 1938 Mitglied des Reichstages für die sudetendeutschen Gebiete. Der NSDAP (Mitgliedsnr. 6.644.578) und SS (Mitgliedsnr. 310.310) trat er im Herbst 1938 bei. Von Herbst 1938 bis Januar 1941 war er Führer des SS-Abschnitts XXXVII Reichenberg, führte danach den SS-Abschnitt II (Chemnitz) bis April 1942 und war anschließend Angehöriger des Stabes im Oberabschnitt Elbe bis Juli 1943.
Von Juli 1943 bis zum Dezember 1944 war er Polizeigebietsführer in Agram und zeitgleich in Personalunion Stellvertreter des HSSPF Kroatien Konstantin Kammerhofer. Am 28. Dezember 1944 wurde Brandner bei einem Partisanenüberfall während einer Inspektionsfahrt in Oroslavje nahe Agram durch einen Kopfschuss schwer verwundet und starb am folgenden Tag.
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Hermann Johann Heinrich Behrends war ein SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei sowie Höherer SS- und Polizeiführer (HSSPF) in Serbien, Montenegro und dem Sandschak.
Am 1. Februar 1932 trat er in die NSDAP (Mitgliedsnr. 981.960) und die SS (SS-Nr. 35.815) ein.
Im Zuge des Röhm-Putsches spielte er eine entscheidende Rolle bei den Vorbereitungen: nach Aussage von Franz von Papen erstellte Behrends die Listen der zu ermordenden SA-Leute und anderer Gegner und Mitläufer von Adolf Hitler und des NS-Regimes. Weiterhin wurde Behrends damit beauftragt, innerhalb eines besonders gebildeten Sonderdezernats II 1 S (im Geschäftsverteilungsplan wurde dieses Sonderdezernat aus Geheimhaltungsgründen nicht aufgeführt) die Vertuschungsarbeiten der Mordaktionen durchzuführen. Kurz vor dieser Aktion wurde er am 15. Juni 1934 zum SS-Sturmbannführer und wenige Tage nach der Aktion am 4. Juli zum Obersturmbannführer ernannt. Ein Jahr später, am 20. April 1935, erfolgte dann die Beförderung zum SS-Standartenführer.
Im Jahr 1937 inszenierte Heydrich eine große Fälschungsaktion, die zur Folge hatte, dass Unterlagen aus der Zeit der Zusammenarbeit der Reichswehr mit Russland den sowjetischen Marschall Michail Nikolajewitsch Tuchatschewski diskreditierten, so dass dieser unter Verdacht des Verrats geriet und hingerichtet wurde. Behrends hatte an dieser Aktion mitgewirkt, wie er später preisgab.
Vom 1. bis zum 15. Juni 1940 nahm Behrends als Reserveoffizier der Waffen-SS am Krieg gegen Frankreich in der I. Abteilung des SS-Artillerie-Regiments der SS-Verfügungsdivision teil. Am 1. Januar 1941 wurde er zum SS-Brigadeführer befördert. Weiterhin war er zeitweise Mitglied im Freundeskreis Reichsführer SS.
Am 15. März 1944 wurde er zum Generalmajor der Polizei befördert und zum HSSPF für Serbien, Montenegro und den Sandschak mit dem Hauptquartier in Belgrad ernannt. Behrends erhielt von Heinrich Himmler die Weisung, sich mit dem Militärbefehlshaber Südost Hermann Neubacher zu verständigen. Neubacher strebte eine Zusammenarbeit aller antikommunistischen Kräfte Jugoslawiens mit den deutschen Besatzern an und hatte die Geiselerschießungen erheblich reduzieren lassen. Am 1. August 1944 wurde Behrends zum SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei ernannt. Diese Funktion, in der er an zahlreichen Aktionen gegen den jugoslawischen Widerstand beteiligt war, übte er bis zum Oktober 1944 aus, um dann in die SS-Führerreserve zurückzukehren. Vom 30. Januar bis Mai 1945 war er Höherer SS- und Polizeiführer Ostland und Russland-Nord.
Am 4. Dezember 1948 wurde er in Belgrad gehängt.
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Martin Sandberger ( 2010 in Stuttgart) war als Befehlshaber des Einsatzkommandos in Estland einer der Protagonisten des Massenmordes an den Juden des Baltikums.
...Haupttäter des Völkermordes im Baltikum. Sandberger zeigte einen besonderen Eifer; in seinem Jahresbericht vom 1. Juli 1941 meldete er 941 ermordete Juden nach Berlin. Sein Einsatz wurde gewürdigt...
Im Einsatzgruppen-Prozess wurde er 1948 zum Tode verurteilt. Obwohl selbst das Beratergremium des amerikanischen Hochkommissars der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland in diesem Fall für die Aufrechterhaltung des Todesurteils war, wurde Sandbergers Urteil 1951 in lebenslange Haft geändert.
Sandbergers Vater nutzte nun seine Beziehungen zum Bundespräsidenten Theodor Heuss und dieser wandte sich an den damaligen US-Botschafter James Bryant Conant mit der Bitte um Begnadigung. Zahlreiche württembergische Honoratioren wie der Justizminister Wolfgang Haußmann und der Landesbischof Martin Haug machten sich für Sandberger stark. Selbst der renommierte Jurist und Vizepräsident des Deutschen Bundestages Carlo Schmid kümmerte sich um den Landsberg-Gefangenen. Hellmut Becker setzte sich für ihn ein und vertrat ihn im Revisionsprozess. Das Engagement für Sandberger zeigte Wirkung, am 9. Mai 1958 kam er frei.
Anschließend erhielt er durch Vermittlung von Bernhard Müller eine Stelle als Justiziar in der Unternehmensgruppe Lechler. Bis zum Jahr 1972 war Sandberger wiederholt als Zeuge in NS-Kriegsverbrecherprozessen geladen, so 1958 im Prozess gegen das "Einsatzkommando Tilsit", dem sog. Einsatzgruppenprozess, in Ulm. Eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaften in München (1962) und Stuttgart (1971/72) wegen seiner Verantwortung für die "Erschießung zahlreicher Personen, darunter Kommunisten, Juden und Fallschirmspringer in den Jahren 1941 1943" wurde eingestellt. Die Begründung war, dass Sandberger bereits 1948 in dem Verfahren vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg verurteilt wurde. Damit sei eine Strafverfolgung durch deutsche Justizbehörden gemäß dem Vertrag zur Regelung der aus Krieg und Besatzung bestehenden Fragen von 1955 ausgeschlossen. Sowohl der Zwei-Plus-Vier Vertrag im Zuge der Wiedervereinigung 1989 als auch die Öffnung der Archive nach der Unabhängigkeit Estlands 1991 haben keine neuen Dokumente zu Tage gefördert. Sandberger, einer der letzten hochrangigen NS-Verbrecher, starb am 30. März 2010 in Stuttgart.
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August Heißmeyer war seit dem 1. Juli 1944 SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS und der Polizei sowie Chef einer Dienststelle des SS-Hauptamtes. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er als Kriegsverbrecher zu einer Haftstrafe verurteilt. Er war verheiratet mit der Reichsfrauenführerin Gertrud Scholtz-Klink.
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges war Heißmeyer Mitglied eines Freikorps und beteiligte sich im Jahr 1920 am Kapp-Putsch. Nach einem abgebrochenen Studium betätigte er sich als Fahrlehrer. 1923 kam er erstmals in Kontakt mit den Nationalsozialisten, denen er 1925 unter seiner alten Mitgliedsnummer 21.573 wieder beitrat. Anfang 1926 wurde Heißmeyer auch Mitglied der SA. Er baute den SA-Gausturm Hannover-Süd auf und war dort zeitweise Stellvertretender Gauleiter.
Im Januar 1930 wurde Heißmeyer Mitglied der SS (SS-Nr. 4.370) und 1932 Mitarbeiter des SS-Amtes. Er machte rasch Karriere, wurde 1933 Mitglied des Reichstages und stieg 1935 zum Chef des SS-Hauptamtes auf. Damit hatte er eine Schlüsselposition in der Organisationsstruktur der SS inne. Er löste Curt Wittje als Amtschef ab und wurde am 9. November 1936 zum SS-Obergruppenführer und zum Inspekteur der Nationalpolitischen Erziehungsanstalten ernannt.
1939 wurde Heißmeyer zusätzlich zum SS-Oberabschnittsleiter Ost und zum Höheren SS- und Polizeiführer Spree ernannt. Ihm unterstand damit unmittelbar der Raum Berlin-Brandenburg. Am 9. November 1939 wurde Heißmeyer zum kommissarischen Inspektor der Konzentrationslager und der Verstärkten Totenkopfstandarten ernannt. Er trat damit die provisorische Nachfolge Theodor Eickes an, der nun als Kommandant der SS-Division Totenkopf verwendet wurde. Am 31. Juli 1940 wurde Heißmeyer von Eickes Stellvertreter in der KZ-Inspektion, Richard Glücks, abgelöst.
Nach Kriegsende tauchte er gemeinsam mit seiner Frau bei Schloss Leitzkau, und, auf Vermittlung der Pauline von Württemberg, in Bebenhausen bei Tübingen unter, wo er bis zu seinem Tode lebte. August Heißmeyer arbeitete als Landarbeiter und erhielt falsche Papiere unter dem Namen Heinrich Stuckenbrock. Heißmeyer wurde aber erkannt und im Februar 1948 von der französischen Besatzungspolizei verhaftet. Bei der Entnazifizierung wurde er als Hauptschuldiger eingestuft, zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt und sein Privatvermögen von Amts wegen eingezogen. Nach dem Krieg arbeitete er zunächst als Arbeiter in einer Waschmaschinenfabrik, danach als Angestellter einer Coca-Cola-Niederlassung in Reutlingen. Im Jahr 1979 verstarb er in einem Schwäbisch Haller Krankenhaus.
Über persönlich von ihm begangene Kriegsverbrechen ist in keinen Dokumenten etwas nachgewiesen.
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Willi Herold, auch der Henker vom Emsland genannt, war ein deutscher Kriegsverbrecher.
Am 30. September 1943 wurde der Schornsteinfegerlehrling Herold zum Wehrdienst eingezogen. Nach der Grundausbildung bei der Fallschirmtruppe in Tangermünde wurde er bei Nettuno und Monte Cassino in Italien eingesetzt, wo er zum Gefreiten befördert wurde.
Seine Einheit wurde zum Ende des Krieges nach Deutschland verlegt. Herold wurde schließlich am 3. April 1945 von seinen Kameraden getrennt und fand zwischen den Orten Gronau und Bad Bentheim eine Offizierskiste mit der Uniform eines Hauptmanns der Luftwaffe. Der Gefreite Herold gab sich mit dieser Uniform als Offizier aus und sammelte ein Dutzend ebenfalls versprengter Soldaten um sich und gelangte am 11. April 1945 zum Lager II der Emslandlager, dem Strafgefangenenlager Aschendorfermoor. Mit den Worten Der Führer persönlich hat mir unbeschränkte Vollmachten erteilt übernahm er dort das Kommando und errichtete ein Schreckensregiment. Häftlinge, die kurz vorher einen Fluchtversuch unternommen hatten, wurden sofort erschossen. Innerhalb der nächsten acht Tage ließ Herold über 100 Lagerinsassen ermorden, einige ermordete er eigenhändig.
Nach einem schweren Luftangriff gelang den meisten überlebenden Häftlingen die Flucht. Auch die Einheit von Herold setzte sich vor der vorrückenden Front ab und beging letzte Kriegsverbrechen. Ein Bauer bei Leer in Ostfriesland, der die weiße Fahne gehisst hatte, wurde von Herolds Leuten gehängt, und in einem Polizeirevier fünf Niederländer wegen angeblicher Spionage nach zehnminütigem Scheinprozess ermordet.
Dann tauchte der falsche Hauptmann unter. Erst durch einen Brotdiebstahl in Wilhelmshaven fiel er wieder auf. Nach seiner Verhaftung und einem Prozess vor dem britischen Militärgericht wurden Herold und fünf seiner Mittäter am 14. November 1946 in Wolfenbüttel mit dem Fallbeil hingerichtet. Weitere Komplizen entgingen ihrer Strafe, einer der Haupttäter ist bis heute verschwunden.
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Alfried Felix Alwyn Krupp von Bohlen und Halbach (* 13. August 1907 in Essen; 30. Juli 1967 ebenda) war ein deutscher Ingenieur und letzter Alleininhaber der Friedrich Krupp AG.
Krupp von Bohlen und Halbach war bereits seit 1931 förderndes Mitglied der SS. Er war Mitglied des Nationalsozialistischen Fliegerkorps, in dem er zuletzt den Rang eines Standartenführers innehatte. Ab 1938 war er Mitglied in der NSDAP. 1937 wurde der Sohn ebenso wie sein Vater zum Wehrwirtschaftsführer ernannt. Zudem war er Stellvertreter seines Vaters in dessen Funktion als Kuratoriumsvorsitzender der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft. Er war Mitglied des Rüstungsrats beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Nach Kriegsbeginn war er für die Demontage von Betrieben in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten und deren Aufbau im Deutschen Reich verantwortlich. Bohlen und Halbach wurde mit dem Kriegsverdienstkreuz II. und I. Klasse ausgezeichnet.
Am 15. Dezember 1943 wurde Krupp von Bohlen und Halbach alleiniger Inhaber der Firma Krupp. Zu diesem Zeitpunkt war die Firma ein bedeutendes Industrieunternehmen und einer der wichtigen Rüstungslieferanten des nationalsozialistischen Deutschen Reichs. Während des Zweiten Weltkrieges beschäftigte Krupp, wie auch alle anderen großen deutschen Unternehmen, Zwangsarbeiter. Aufgrund der stetigen Fluktuation ist eine Gesamtzahl nicht zu ermitteln, der höchste Personalstand an Kriegsgefangenen und ausländischen Zivil- bzw. Zwangsarbeitern zu einem Stichtag lag am 1. Januar 1943 bei ungefähr 25.000
Am 11. April 1945 wurde Krupp von Bohlen und Halbach von amerikanischen Truppen in der Villa Hügel unter Arrest gestellt und sein gesamtes Vermögen beschlagnahmt. Nachdem die Alliierten zunächst beabsichtigt hatten, seinen Vater im Rahmen des ersten Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher anzuklagen, der jedoch wegen Krankheit und Schwäche entlassen werden musste, klagten die Amerikaner Krupp von Bohlen und Halbach zusammen mit elf leitenden Mitarbeitern der Firma Krupp 1947 in einem gesonderten Verfahren (Fall X: Krupp-Prozess) an.
1948 wurde er wegen Sklavenarbeit (Einsatz von Zwangsarbeitern) und Plünderung von Wirtschaftsgütern im besetzten Ausland zu zwölf Jahren Haft und Einziehung seines gesamten Vermögens verurteilt.
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BTT:
Gustav Lombard war als SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Kommandeur mehrerer SS-Divisionen. Während seiner Zeit als Regimentskommandeur im Kommandostab RFSS prägte er die Bezeichnung Entjudung für die Ermordung der jüdischen Bevölkerung in den deutschbesetzten Gebieten Osteuropas.
Lombard trat am 10. Februar 1933 in die NSDAP (Mitgliedsnummer 2.649.630) und im Mai 1933 in die SS (Mitgliedsnummer 185.023) ein. Er schloss sich der Reiter-SS an. Am 15. September 1935 erfolgte die Beförderung zum SS-Untersturmführer und am 11. September 1938 zum SS-Hauptsturmführer. Vom 1. Dezember 1937 bis zum 1. März 1938 gehörte er zur 7. SS-Reiterstandarte in Berlin. Am 1. März 1940 erfolgte der Eintritt in die Waffen-SS. Gleichfalls am 1. März 1940 wurde er SS-Hauptsturmführer der Reserve in der Waffen-SS. Es erfolgte am 21. Juni 1941 die Beförderung zum SS-Sturmbannführer der Reserve. Als nächste Beförderung folgte am 16. März 1942 SS-Obersturmbannführer der Reserve, mit Dienstalter vom 1. März 1942. Als nächste Beförderungen folgten am 30. Januar 1943 SS-Standartenführer der Reserve und am 13. März 1944 SS-Oberführer. Am 20. April 1945 wurde er zum SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS befördert.
Als Führer der 3. Reiterschwadron der 1. SS-Totenkopf-Reiter-Standarte gab er am 7. April 1940 in Krolowiec den Befehl: Im Gefechtsstreifen im Hinblick auf die Kampfmethoden der irregulären, polnischen Truppen sofort auf Nichtdeutsche schießen. Am selben Abend erhielt die Schwadron über Funk den Befehl, bei der Besetzung und Durchsuchung weiterer Ortschaften in der Umgebung die gesamten, im Gefechtsstreifen liegenden Dörfer für die nachrückende Polizeitruppe zu umstellen und die gesamte männliche Bevölkerung gefangen zu nehmen. Abtransport erfolgt durch die nachfolgende Polizeitruppe. Bei Widerstand werden sämtliche Männer im Alter zwischen 17 und 60 Jahren erschossen und das gesamte Dorf eingeäschert. Jeder Fluchtversuch bedingt sofortiges Erschießen. Im Abschlussbericht gibt Hermann Fegelein, Kommandeur der Standarte, für die Aktion 250 Erschossene an
Ein Abschlussbericht bilanzierte, Weiber und Kinder in die Sümpfe zu treiben, hatte nicht den Erfolg, den er haben sollte, denn die Sümpfe waren nicht so tief, daß ein Einsinken erfolgen konnte. Gleichwohl könne gesagt werden, daß die Aktion als gelungen zu bezeichnen ist.Im Laufe des Einsatzes ermordeten die SS-Soldaten unter Lombards Kommando mindestens 11.000 jüdische Männer, Frauen und Kinder sowie über 400 versprengte Rotarmisten.
1942 führte Lombard im Rahmen einer Besprechung zwischen SS und Wehrmacht jedoch aus: Man kann vielleicht über die Maßnahmen verhandeln, wie der Jude am zweckmäßigsten aus den uns anvertrauten Gebieten verschwinden soll, aber daß er beseitigt werden muß, steht fest, denn der Jude ist der Partisane!
Lombard wurde 1947 wegen der Vergewaltigung und Ermordung einer Russin sowie der Erschießung von Partisanen durch Angehörige seines 1. Reiterregiments zu 25 Jahren Haft verurteilt. Am 10. Oktober 1955 wurde er im Rahmen der von Adenauer erreichten Amnestie für deutsche Gefangene aus dem Kriegsgefangenenlager 5110/48 Woikowo entlassen. Mit der Hilfe seiner Kameraden erhielt er in München eine Wohnung übertragen und wurde bald darauf als Versicherungskaufmann von der Allianz-Versicherung eingestellt.
Lombard war aktiv in der Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit der Soldaten der ehemaligen Waffen-SS und trat bei Kameradschaftstreffen öffentlich in Erscheinung. Er starb 97-jährig am 18. September 1992 in Mühldorf am Inn.
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Kurt Hubert Franz (17 January 1914 4 July 1998) was an SS officer and one of the commanders of the Treblinka extermination camp. Franz was one of the major perpetrators of genocide during the Holocaust.
In Treblinka, wo infolge der Unfähigkeit des ersten Lagerkommandanten Dr. Irmfried Eberl die gesamte Vernichtungsmaschinerie durcheinandergeraten war und alles drunter und drüber ging, übernahm der Angeklagte zunächst die Führung der ukrainischen Wachmannschaften und brachte diesem wilden Haufen, wie er sich ausdrückte, erst einmal militärische Zucht und Ordnung bei. Dabei ließ er es aber nicht bewenden, sondern kümmerte sich schon bald um den gesamten Lagerbetrieb, den er mit und unter der Leitung Wirths neu aufbaute und durchorganisierte. Er kümmerte sich dabei um alles, was im Lager vor sich ging, und stieg gar bald zum Stellvertreter des Lagerkommandanten auf. In dieser Eigenschaft hatte er alle Zügel in der Hand und auf den ganzen Ablauf des Lagergeschehens einen uneingeschränkten Einfluß, zumal der Nachfolger von Dr. Eberl, der spätere SS-Hauptsturmführer Stangl, sich um den äußeren Dienstbetrieb nur wenig oder fast gar nicht kümmerte und sich draußen kaum sehen ließ. Franz nahm tatkräftig an allen im Lager anfallenden Arbeiten Anteil, inspizierte die Lagereinrichtungen im unteren wie im oberen Lager sowie die verschiedenen Arbeitskommandos.
Bei der Ankunft von Transporten traf der Angeklagte nicht nur die Maßnahmen zu verstärkten Sicherheitsvorkehrungen, sondern griff auch persönlich bei dem Entladen der Züge, der Selektion der alten, kranken und gebrechlichen Personen mit ein, suchte unter den Ankömmlingen Arbeitsjuden aus und beaufsichtigte die Abfertigung der Transporte auf dem Umschlagplatz, das Entkleiden der Opfer und ihre Weiterleitung durch den Schlauch bis in die Gaskammern. Leisteten die Juden seinen Befehlen dabei nicht schnell genug Folge oder zeigten sich sonst Widerstände, so schlug er brutal mit der Peitsche oder der Faust auf die bedauernswerten Opfer ein, hetzte den Hund Barry auf die Menschen oder verschaffte mit der Pistole seinen Worten und seinem Willen den erforderlichen Nachdruck. Alles in allem nutzte der Angeklagte, der wegen seines hübschen Gesichts, seiner guten Figur und seines gepflegten Äußeren bei den jüdischen Häftlingen den polnischen Spitznamen Lalka hatte, was in deutsch Puppe bedeutet, die ihm zur Verfügung stehende Machtfülle in einer furchtbaren und hemmungslosen Weise aus, um das vom Führer gesetzte Endziel der restlosen Vernichtung der jüdischen Menschen in seinem Machtbereich mitverwirklichen zu helfen und den nach Treblinka verschleppten Juden die kurze Spanne ihres Lebens, die ihnen hier noch zur Verfügung stand, zur qualvollen Hölle zu machen. Er offenbarte dabei einen derartigen Sadismus und eine solche Mißachtung allen jüdischen Lebens, daß die menschliche Phantasie kaum ausreicht, um sich die von ihm oder unter seiner Leitung und Mitwirkung verübten Untaten überhaupt vorstellen zu können. Er bezeichnete die im Lager befindlichen Juden als Arschlöcher, als Dreck, als Scheiße und als Hunde, die so bald und so gründlich wie möglich beseitigt werden müßten. Irgendeine Achtung vor dem Leben und der Persönlichkeit seiner Opfer war ihm völlig fremd. Er mißhandelte, boxte, prügelte und tötete, wenn es ihm Spaß machte und wenn er gerade dazu aufgelegt war. Er fand nichts dabei, wenn sein Hund Barry sich auf seinen Zuruf auf die hilflosen Juden stürzte, sie zu Boden warf und sie in seiner Anwesenheit verletzte und zerfleischte. War ein Häftling infolge dieser Misshandlungen nicht mehr arbeitsfähig, so erschoss ihn Franz auf der Stelle oder ließ ihn zur Liquidierung ins Lazarett bringen, wenn ihm aus irgendwelchem Grunde nicht danach zumute war, die Erschießung selbst vorzunehmen.
Demgemäß war der Angeklagte Franz der Schrecken des ganzen Lagers. Sobald er sich zu Fuß, zu Pferde oder auf dem Fahrrad im Lager sehen ließ, warnte einer den anderen vor seinem Kommen, weil man wußte, daß jetzt wieder irgendeine Mißhandlung oder Tötung fällig sein würde. Jeder Häftling, mochte er noch so krank oder schwach sein, erhöhte seinen Arbeitseifer und bemühte sich, einen möglichst günstigen Eindruck zu machen, um nur ja nicht aufzufallen. Gleichwohl fand der Angeklagte immer wieder Gründe, um jüdische Häftlinge zu mißhandeln und zu quälen und sie sogar entweder an Ort und Stelle zu töten oder zum Lazarett zur Erschießung zu schicken. Besonders gefürchtet war seine Anwesenheit bei den täglichen Appellen, wo er sehr häufig in großem Umfang Selektionen vornahm, um die Kranken und nicht mehr voll Arbeitsfähigen für die Liquidierung im Lazarett auszusuchen oder als Vergeltung für irgendwelche Fluchtversuche, Verstöße gegen die Lagerdisziplin oder sonstige Nichtigkeiten. In zahlreichen Fällen verhängte er auch die Prügelstrafe und vollzog sie eigenhändig auf dem dafür vorgesehenen Prügelbock. Dabei beschimpfte und bedrohte er sowohl die bedauernswerten Opfer als auch die angetriebenen Arbeitshäftlinge in der gemeinsten und unflätigsten Weise und machte aus allem eine große Schau, die Furcht und Schrecken verbreitete und in der der Angeklagte sich selbst bestätigen wollte.
Wieviele Menschen in Treblinka durch die Hand des Angeklagten Franz oder durch seine unmittelbare Veranlassung zu Tode gekommen sind, ist mit Sicherheit nicht mehr feststellbar. Fest steht nur, daß diese Zahl nicht gering ist und der Angeklagte durch sein Verhalten im Lager eine große Blutschuld auf sich geladen hat. Ein großer Teil der Ströme von Blut und Tränen, die in Treblinka geflossen sind, geht allein auf sein Konto.
Nach Kriegsende setzte er sich zu seiner ins thüringische Arnstadt evakuierten Frau ab. Aus der amerikanischen Gefangenschaft konnte er fliehen und nach Düsseldorf zurückkehren. Dort meldete er sich am 26. Juni 1945 mit seinem richtigen Namen beim Arbeitsamt an. Bis Ende 1948 war er als Brückenbauarbeiter tätig. Von 1949 bis zu seiner Verhaftung an seinem Wohnort Düsseldorf am 2. Dezember 1959 arbeitete er wieder als Koch.
Im Treblinka-Prozess wurde Franz vom Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 3. September 1965 (Az.: 8 I Ks 2/64) wegen gemeinschaftlichen Mordes an mindestens 300.000 Personen, wegen Mordes in 35 Fällen an mindestens 139 Personen und wegen versuchten Mordes zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. Das Gericht legte ihm bei den Strafzumessungserwägungen eine nahezu satanische Grausamkeit, außerordentlich große verbrecherische Energie und Unbarmherzigkeit gegenüber den Opfern zur Last. Wegen seines Alters und aus gesundheitlichen Gründen wurde Franz Mitte 1993 entlassen, nachdem er bereits seit Ende der siebziger Jahre Freigänger war. Er lebte mit seiner Frau in Ratingen und starb am 4. Juli 1998 in einem Altersheim in Wuppertal.
Bekannt geworden ist das private Fotoalbum, das Franz sich entgegen dem offiziellen Verbot über seine Zeit bei der Aktion Reinhardt und in Triest anlegte und auf einer Seite mit Schöne Zeiten betitelte (s. Literaturhinweise).
Franz was known for being unusually cruel and sadistic. Franz made his rounds of the camp, often riding a horse, and he would take his St. Bernard dog, Barry, along with him. Barry was trained to follow Franz's command, and Franz's command was usually to bite the genitalia or buttocks of the prisoners.
Barry's first owner was Paul Groth, an SS officer at Sobibor. Depending on his mood, Franz set the dog on inmates who for some reason had attracted his attention. The command to which the dog responded was, "Man, grab that dog!" (German: Mensch, faß den Hund) By "man" Franz meant Barry; the "dog" was the inmate whom Barry was supposed to attack. Barry would bite his victim wherever he could catch him. The dog was the size of a calf so that, unlike smaller dogs, his shoulders reached to the buttocks and abdomen of a man of average size. For this reason he frequently bit his victims in the buttocks, in the abdomen and often, in the case of male inmates, in the genitals, sometimes partially biting them off. When the inmate was not very strong, the dog could knock him to the ground and maul him beyond recognition. But when Kurt Franz was not around, Barry was a different dog. With Franz not there to influence him, the dog allowed himself to be petted and even teased, without harming anyone.
As reported by lower-ranking SS officers and soldiers, Kurt Franz also wrote the lyrics to a song which celebrated the Treblinka extermination camp. Prisoner Walter Hirsch wrote them for him. This song was taught to the few newly arriving Jews who were not killed immediately and were instead forced to work as slave laborers at the camp (Sonderkommandos). These Jews were forced to memorize the song by nightfall of their first day at the camp. The melody for the song came from an SS officer at Buchenwald concentration camp. The music was written in a happy way, as though the deaths were a joyful process rather than one of mourning, in the key of D major. Franz's lyrics for the song are listed below:
Looking squarely ahead, brave and joyous, at the world. The squads march to work. All that matters to us now is Treblinka. It is our destiny. That's why we've become one with Treblinka in no time at all. We know only the word of our Commander. We know only obedience and duty. We want to serve, to go on serving until a little luck smiles on us again. Hurray!
- Bernard Gui
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Wilhelm Franz Josef Beiglböck (* 10. Oktober 1905 in Hochneukirchen; 22. November 1963 in Buxtehude) war ein österreichischer Internist.
Als Verantwortlicher für die Durchführung der Meerwasserversuche im Konzentrationslager Dachau in der Zeit des Nationalsozialismus wurde er im Nürnberger Ärzteprozess verurteilt.
Beiglböck besuchte das Stiftsgymnasium Melk und studierte Medizin an der Universität Wien. Dort wurde er während seines Studiums 1923 bei der Wiener akademischen Burschenschaft Moldavia aktiv. Er arbeitete nach seiner Approbation 1931 und seiner 1932 in Wien erfolgten Promotion ab 1933 zunächst als Assistent an der III. Medizinischen Universitätsklinik in Wien bei Franz Chvostek und anschließend in der I. Medizinischen Universitätsklinik bei Hans Eppinger junior.
Seit 1933 war er Mitglied der NSDAP und seit 1934 der SA, zuletzt im Rang eines Obersturmbannführers. 1939 habilitierte er sich und 1940 wurde er Oberarzt unter Hans Eppinger. Ab Mai 1941 arbeitete Beiglböck als Stabsarzt der Luftwaffe. 1944 wurde er außerplanmäßiger Professor an der Universität Wien.
Im Mai 1944 wurden im Reichsluftfahrtministerium Fragen zur Trinkbarkeit von Meerwasser erörtert.
Hintergrund war das Überleben von im Meer treibenden deutschen Piloten.
Zwei Verfahren standen zur Auswahl: die Methode des Wiener Luftwaffeningenieurs Eduard Berka, die den Salzgeschmack maskierte und durch Vitamine die angebliche Ausscheidung von Salz verbessern sollte, und das Verfahren des Mediziners Konrad Schäfer, das chemisch den Salzgehalt reduzierte.
Um die Entscheidung zu treffen, wurden Menschenversuche geplant; da mit Schäden an der Gesundheit und eventuell dem Tod zu rechnen war, fiel die Wahl auf KZ-Häftlinge.
Die Versuchsplanung übernahm Hermann Becker-Freyseng, die Durchführung Beiglböck.
Zu den unfreiwilligen Versuchspersonen gehörten: Jakob Bamberger, Karl Höllenreiner, Josef Laubinger und Ernst Mettbach.
Anfang 1947 leitete die Wiener Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Beiglböck wegen Kriegsverbrechen, Misshandlung und Quälereien sowie Verletzung der Menschenwürde ein.
Im November 1946 war er auf Verlangen der amerikanischen Besatzungsmacht nach Nürnberg überstellt worden, wo er sich im Nürnberger Ärzteprozess 1946/47 wegen der im KZ Dachau durchgeführten Experimente verantworten musste. Das Wiener Verfahren wurde im Oktober 1947 eingestellt.
Im Nürnberger Ärzteprozess wurde er zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Sein Verteidiger war Gustav Steinbauer. Steinbauer hatte eine vollständige Liste der Probanden. Er weigerte sich, diese dem Gericht zur Verfügung zu stellen, einerseits weil er nicht Aufgaben der Anklagebehörde übernehmen wolle, andererseits, da es sich um primitive, einfache Menschen handelt und daß es sich vielfach um Familienangehörige handelt, die von den Behörden als Asoziale geführt werden.
Nachdem das Urteil auf 10 Jahre herabgesetzt worden war, wurde Beiglböck am 15. Dezember 1951 aus dem Landsberger Gefängnis entlassen. Zuvor hatte der amerikanische Hohe Kommissar John J. McCloy am 31. Januar 1951 eine endgültige Entscheidung über die Gnadengesuche von 89 deutschen Kriegsverbrechern getroffen.
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin hatte sich massiv für eine Rehabilitierung Beiglböcks eingesetzt. Eine von ihr eingesetzte Gutachter-Kommission, der Curt Oehme, Ludwig Heilmeyer und Rudolf Schoen angehörten, war zu dem Schluss gekommen, dass in der Art der Auswahl und der Gewinnung von Versuchspersonen Fehler begangen worden seien und in der Wahl eines Konzentrationslagers als Versuchsort, dass diese Fehler aber keine Verbrechen gewesen seien.
Nach der Haftentlassung 1951 arbeitete Beiglböck zunächst bei Heilmeyer in Freiburg. Auf dessen Vermittlung hin wurde er 1952 Leitender Arzt der Inneren Abteilung des Krankenhauses in Buxtehude.
Am 12. Januar 1960 wurde ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bückeburg wegen Mordes gegen Beiglböck eingestellt. Unter dem Aktenzeichen AR 569/59 ist der Schriftwechsel der Ermittlungen (19591962) der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen gegen Beiglböck erhalten.
1962 verursachte die Einladung der Österreichischen Ärztekammer an Beiglböck zu einem medizinischen Vortrag in Wien Aufregungen in den Medien. Die Wiener israelitische Kultusgemeinde protestierte, Beiglböck wurde ausgeladen. Der Verwaltungsauschuss der Stadt Buxtehude, der für die Einstellung Beiglböcks zuständig war, unterstützte ihn und erklärte ihn für schuldlos an den ihm vorgeworfenen Verbrechen.
Er versuchte zeitlebens, sich für die in Dachau begangenen Taten zu rechtfertigen und erhielt angeblich von ehemaligen Opfern seiner Versuche sowie Organisationen, die sich deren Vertretung auf die Fahnen geschrieben hatten mehrere Morddrohungen. Er starb 1964 in Buxtehude unter ungeklärten Umständen.
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Bravo chione MORTUM! Du zeigst den dummen Trottel-ab-und-zu-usern, wie man es macht!!!
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Eduard Strauch war SS-Obersturmbannführer. Er war an schweren Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt.
Er studierte zuerst Theologie an den Universitäten Erlangen und Münster, wechselte dann aber zu den Rechtswissenschaften. 1932 legte er sein erstes, 1935 sein zweites juristisches Staatsexamen ab.
Am 1. August 1931 wurde Strauch Mitglied der NSDAP und der SA. Im Dezember 1931 trat er von der SA in die Allgemeine SS über. Ab 1934 arbeitete er für den Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (SD).
Am 30. November 1941 beteiligte sich ein 20 Mann starkes Kommando des Einsatzkommandos 2 unter seiner Führung an der Ermordung von 10.600 Juden im Wald von Rumbula bei Riga. Unter anderem für diese Verdienste wurde er am 3. Dezember 1941 zum Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Weißruthenien ernannt.
Im Juli 1943 berichtete der Generalkommissar für Weißruthenien über ein Gespräch mit dem extrem fähigen Chef des SD, SS-Obersturmbannführer Dr. jur. Strauch, der es geschafft habe, allein in den letzten 10 Wochen 55.000 Juden zu liquidieren. Am 25. Juli 1943 denunzierte Strauch den Generalkommissar Wilhelm Kube, dass dieser nicht energisch genug gegen die Juden vorging: Die Einstellung des Generalkommissars Kube zur Judenfrage ist derartig, daß man schon von Judenhörigkeit sprechen kann.
Strauch war aufgrund seines Alkoholismus selbst innerhalb der SS mitunter der Kritik ausgesetzt. Seine Aktivitäten seien, hieß es, "vorwiegend triebhaft", vor allem "unter der enthemmenden Wirkung des Alkohols".
Nach NS-Ende wurde Strauch im Nürnberger Einsatzgruppen-Prozess zum Tode verurteilt, aber wegen seiner Verbrechen in gleicher Position in Wallonien nach Belgien ausgeliefert. In Lüttich wurde er wegen Erschießung von Kriegsgefangenen angeklagt (1948) und erneut zum Tode verurteilt (1949). Wegen Geisteskrankheit wurde das Urteil nicht vollstreckt. Strauch starb 1955 in einer Heilanstalt in Uccle (Belgien).
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